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   SG Wiesbaden, 24.04.2006 - S 16 AS 79/06 ER   

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https://dejure.org/2006,20584
SG Wiesbaden, 24.04.2006 - S 16 AS 79/06 ER (https://dejure.org/2006,20584)
SG Wiesbaden, Entscheidung vom 24.04.2006 - S 16 AS 79/06 ER (https://dejure.org/2006,20584)
SG Wiesbaden, Entscheidung vom 24. April 2006 - S 16 AS 79/06 ER (https://dejure.org/2006,20584)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 11 Abs 1 S 1 SGB 2, § 2a Abs 1 S 3 AlgIIV, § 2a Abs 3 AlgIIV
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Einnahmen aus Internetauktionen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Einnahmen aus Internetauktionen)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus SG Wiesbaden, 24.04.2006 - S 16 AS 79/06
    "(1) Die Gerichte müssen (...), wenn sie sich an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren wollen, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend prüfen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2003, S. 1236 ; 1. Kammer des Zweiten Senats, NVwZ 2004, S. 95 ).

    Die Anforderungen haben sich vielmehr am Rechtsschutzziel zu orientieren, das der Beschwerdeführer mit seinen Begehren verfolgt (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NVwZ 2004, S. 95 ).

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus SG Wiesbaden, 24.04.2006 - S 16 AS 79/06
    "(1) Die Gerichte müssen (...), wenn sie sich an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren wollen, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend prüfen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2003, S. 1236 ; 1. Kammer des Zweiten Senats, NVwZ 2004, S. 95 ).

    Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2003, S. 1236 ).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Wiesbaden, 24.04.2006 - S 16 AS 79/06
    Die Anforderungen von Art. 19 Abs. 4 GG an die Glaubhaftmachung einerseits und die gerichtliche Amtsermittlung andererseits wurden vom Bundesverfassungsgericht näher konkretisiert (Beschluss vom 12. Mai 2005, Az.: 1 BvR 569/05):.
  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

    Auszug aus SG Wiesbaden, 24.04.2006 - S 16 AS 79/06
    Außerdem müssen die Gerichte Fragen des Grundrechtsschutzes einbeziehen (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NVwZ 1997, S. 479 ).
  • SG Düsseldorf, 16.02.2005 - S 35 SO 28/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, verfassungswidrige

    Auszug aus SG Wiesbaden, 24.04.2006 - S 16 AS 79/06
    Diese besonderen Anforderungen an Eilverfahren schließen andererseits nicht aus, dass die Gerichte den Grundsatz der unzulässigen Vorwegnahme der Hauptsache vermeiden, indem sie zum Beispiel Leistungen nur mit einem Abschlag zusprechen (vgl. SG Düsseldorf, NJW 2005, S. 845 ).".
  • BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei "Die Grauen"

    Auszug aus SG Wiesbaden, 24.04.2006 - S 16 AS 79/06
    Dies gilt insbesondere, wenn das einstweilige Rechtsschutzverfahren vollständig die Bedeutung des Hauptsacheverfahrens übernimmt und eine endgültige Verhinderung der Grundrechtsverwirklichung eines Beteiligten droht (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NVwZ-RR 1999, S. 217 ).
  • BVerfG, 04.07.2001 - 1 BvR 165/01

    Zur Auslagenerstattung bei Beseitigung des angegriffenen Aktes durch die

    Auszug aus SG Wiesbaden, 24.04.2006 - S 16 AS 79/06
    (2) Ist dem Gericht dagegen eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, so ist anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NVwZ-RR 2001, S. 694 ).
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